Bis Ende 2027 muss Ihr Haus bis Baujahr 1919 bei der MA37 registriert sein.
Erfahren Sie, was das für Ihre Immobilie bedeutet und wie Sie rechtzeitig alle Anforderungen erfüllen können – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
Seit 2017 beschäftige ich mich intensiv mit der rechtlich detaillierten Ausarbeitung und praktischen Umsetzung des Bauwerksbuchs – aufgrund unserer 100ten Bestandsaufnahmen (3D Vermessungen), sowie ähnlich viele Konsensrichtigstellungen bei der MA37 aber auch der unzähligen Sockelsanierungen (von der Planung über die Ausschreibung, sowie örtliche Bauaufsicht bis zur Fertigstellung) basierend auf unseren Ingenieurbefunden verfüge ich über den wohl umfassendsten Erfahrungsschatz mit Röntgenblick der Bestandsbauten:
18. Mai 2017 – „Der Weg aus der Haftung?“
In diesem Fachdialog wurden rechtliche Einschätzungen und Umsetzungsmöglichkeiten im Kontext der ÖNORM B 1300 sowie des Bauwerksbuchs nach § 128 BO für Wien beleuchtet.
11.06.2018 Palais Coburg
Welche Kosteneinsparungen erhöhen das Risiko? Wenn ja, in welcher Form und wie kann man diesem Risiko begegnen. Was ist vertragsrechtlich zulässig bzw. wann stößt der Vertrag an die Grenzen dar Sittenwidrigkeit.
Wie können Schnittsellen – , Haftungs- und Gawährleistungs – probleme vertragsrechtlich auf Einzelgewerke aufgeteilt bzw. eine Kostensicherheit über die Gesamtkosten hergestellt werden.
Sie interessieren sich für ein unverbindliches Angebot für ein Bauwerksbuch oder für ÖNORM B 1300 ? Nehmen Sie jetzt einfach Kontakt mit mir auf:
Die nachfolgende Umfrage dient gleichzeitig als Ihr persönlicher Status-Check: